09.04.10

Tierhalterhaftpflicht Versicherung

Auch wenn Ihnen kein Verschulden vorgeworfen werden kann, so haften Sie dennoch für Schäden, die Ihre Zwei- oder Vierbeiner anrichten. Wenn Sie Haustiere halten, ohne Ihren Lebensunterhalt mit ihnen zu verdienen, haften Sie für Schäden, die Ihre Haustiere anrichten, allein deswegen, weil Sie die Tiere besitzen.

Über die Privathaftpflichtversicherung sind Sie auch als Halter der meisten zahmen Haustiere versichert. Ausnahmen bilden Hunde und Pferde. Diese müssen über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bzw einzeln über eine Hundehaftpflicht-Versicherung bzw eine Pferdehaftpflicht- Versicherung abgedeckt werden.

Aufgrund jüngster Ereignisse haben sich die meisten Versicherer dazu entschieden, vorläufig so genannte Kampfhunde und Kreuzungen nicht mehr zu versichern. Meist nur gegen erhebliche Beitragszuschläge sind einige Gesellschaften bereit, diese Risiken abzudecken.