30.10.10

Rechtsschutzversicherung absetzbar?

Dass eine Rechtsschutzversicherung sehr wichtig ist, haben zum Glück mittlerweile viele erkannt, weil sie einem vor zahlreichen, insbesondere finanziellen Folgen von Rechtsstreitigkeiten bewahren kann.  Absetzbar ist jedoch nur der Teil der Prämie für arbeitsrechtliche Fragen. Dieser Anteil beträgt bei Rechtsschutzverträgen für Familien in der Regel 35 %.

Da Sachbearbeiter manchmal jedoch nur einen geringeren Teil anerkennent, ist es ratsam, einen Blick in seinen Vertrag zu werfen, wo dieser Anteil meist aufgeführt ist. Er kann, sollte das nicht der Fall sein, aber auch direkt vom Versicherer erfragt werden.

Nicht nur für Selbstständige ist dieses Absetzen wichtig, sondern auch für die, bei denen der Arbeitnehmerpauschbetrag (920 €) überschritten wird, beispielsweise durch Fahrkosten zum Arbeitsplatz.

Generell empfiehtl es sich, wenn man seine Rechtsschutzversicherung testen möchte, einen kostenlosen Rechtsschutzversicherung Vergleich zu machen.