Haftet die Hausratversicherung bei Einbruch?
Die böse Überraschung. Man kommt aus dem Urlaub zurück und muß festellen, dass eingebrochen wurde.Abgesehen von den Schäden an Tür oder Fenster sind häufig die wertvollen Dinge, wie Fernseher, Soundanlage und Wertsachen, wie Schmuck, Uhren oder Bargeld verschwunden. Wer eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, oder abschliessen möchte, der sollte auf die Einzelheiten achten, die im Versicherungsumfang eingeschlossen sind und die Klauseln, welche die Versicherung im Ernstfall von einer Zahlung des Schadens befreien könnte.
Mache Versicherungsverträge sind so gestaltet, dass Bargeld oder Schmuckgegenstände, wie die teure exklusive Uhr(en) (auch wenn sie im Angebot war) nur dann versichert sind und im Falle eines Diebstahls der Wert ersetzt wird, wenn sie in einem speziellen Safe deponiert waren.
Waren die Wertsachen lediglich in der Nachttischschublade kann es sein, dass dies als fahrlässig angesehen wird und man den Schaden nicht ersetzt bekommt. Wenn man also beispielsweise seine Fossil Uhr nicht am Handgelenk mit im Urlaub hatte, sondern sie zu Hause gelassen hat, dann sollte sie so gelagert sein, dass sie bei einem eventuellen Einbruch auch von der Hausratversicherung bezahlt wird. Daher ist es auf jeden Fall ratsam seinen Vertrag genau zu studieren, bzw bei einem Abschluß einer neuen Versicherung genau darauf zu achten, was in welchem Fall, bei welchen Vorkommnissen versichert ist und was nicht.