02.09.09

Lebensversicherungs-Policen nie aus der Hand geben

Man sollte seine Lebensversicherungs-Policen niemals aus der Hand geben, denn das kann teuer werden. Die Versicherung hat das Recht, das eingezahlte Kapital auch an den Überbringer des Versicherungsscheins auszuzahlen, und muss sich auch nicht von der Richtigkeit der Unterschrift überzeugen. Selbst wenn betreffende Person kein Versicherungsnehmer ist.

Dieses Urteil wurde gefällt, nachdem ein Versicherungsnehmer sich seine beiden Lebensversicherungen auszahlen wollte, und dann erfuhr, dass dies bereits vier Jahre zuvor geschehen war. Damals hatte er seine Policen einem Versicherungsmakler ausgehändigt und seitdem nicht mehr zurückerhalten. Schliesslich stellte sich heraus, dass man die Policen mit einem Kündigungsschreiben beim Versicherer eingereicht hatte und das Kapital auf das Konto eines Dritten überwiesen wurde. Das alles wohl mit gefälschter Unterschrift des Versicherungsmaklers.

Es wurde festgestellt, dass der Versicherer rechtmäßig vorgegangen war. Es lag innerhalb der Versicherungsbedingungen, das Kapital an den Überbringer der Original-Policen auszuzahlen, selbst wenn die Unterschrift samt Kündigungsschreiben nicht echt waren.

Die einzige Möglichkeit nun wäre gewesen, seitens des Versicherers gegen den unberechtigten Geldempfänger vorzugehen, was allerdings aussichtslos war, da selbiger bereits wegen Betruges eine Freiheitsstrafe auferlegt bekommen hatte.

Der Versicherungsnehmer könne nun allenfalls gegen den unberechtigten Geldempfänger vorgehen. Im konkreten Fall sei das aber recht aussichtslos: Der Versicherungsmakler sei bereits wegen Betrugs in anderer Sache zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.