Anleger von Lehmann-Zetifikaten mussten hohe Verluste einstecken, was eine Klageflut bei den beratenden Banken wegen Falschberatung zur Folge hatte. Dies droht sich nun auf die deutschen Rechtsschutzversicherungen auszuweiten.
Eine Kostendeckung für die Verfahren der Anleger gegen die Banken wird momentan meist verweigert. Hierbei wird auf die Allgemeinen Bedigungen für Rechtsschutzversicherungen (ARB) hingewiesen, in denen in einer Ausschlussklausel steht, dass für Spekualationsgeschäfte kein Rechtsschutz besteht. Anwältin Uta Deuber findet dies nicht rechtens. Sie vertritt eine Lehmann-Anlegerin in einem Musterprozess vor dem Amtsgericht Mannheim, die von der NRV Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG die Kostendeckung einklagen will. Erwerb von Lehmann-Zertifikaten sei nicht mit einem Spekulationsgeschäft vergleichbar, da es die typischen Gefahren wie z.B. Risiken der Hebelwirkung, Totalverlust des angelegten Kapitals oder die Gefahr zusätzliche Mittel einsetzen zu müssen eben hier nicht gäbe.
Mittlerweile hat die NRV in ihren neuen ARB auch die "Anschaffung und Veräußerung von Effekten" vom Versicherungsschutz ausgenommen, wozu auch Zertifikate gehören.
Wird im Sinne der Anlegerin geurteilt, müssen die Banken wahrscheinlich mit zahlreichen weiteren Klagen rechnen. Viele haben nur noch keine Klage erhoben, da ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Klage nicht übernimmt.