28.09.09

Welche Versicherungen brauchen Auszubildende?

Die meisten Schulabgänger, die nun eine Lehre beginnen, sind knapp bei Kasse, obwohl die Kosten stetig steigen. Außerdem sind Auszubildende meist nicht mehr über ihre Eltern versichert und müssen selbst für ihren Schutz bei Krankheit oder im Verkehr sorgen. Dennoch sollte man sich nicht gegen jedes Risiko, sondern sinnvoll und überlegt schützen. Welche Versicherung sollten also Azubis abschliessen und welche nicht?

Zur sollte man sich einen Überblick über den bestehenden Versicherungsschutz machen, denn bei manchen Versicherungen ist man auch während der Ausbildungszeit bei den Eltern noch mitversichert, was allerdings nicht immer sinnvoll ist. Hat man z.B. ein eigenes Fahrzeug lohnt sich ein eigener Vertrag, da mann nur so von längerer Unfallfreiheit profitieren und Kosten senken kann.

Außerdem müssen Azubis sich auch in einer Krankenkasse versichern, wobei ein einheitlicher Satz von 14,9 % des Gehaltes gilt. Es wird erwartet, dass jetzt nach der Wahl viele Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben werden, was jedoch nicht weiter schlimm ist, da in diesem Falle das Sonderkündigungsrecht besteht und man zu einer anderen Krankenkasse wechseln kann.

Wichtig ist außerdem eine private Haftpflichtversicherung, die Schäden abdeckt, die man bei anderen verursacht und bei der die Deckungssumme mindesten 5 Mio. € betragen sollte, am besten jedoch unbegrenzt. Wenn der Azubi nicht über die Eltern noch bei einer Familienhaftpflichtversicherung mitversichert ist, empfiehlt sich die Umstellung des Tarifs oder der Einschluss des Azubis. Bei Heirat oder bei der zweiten Ausbildung, spätestens aber nach Ende der Berufsausbildung muss ein eigener Vertrag abgeschlossen werden.

Wichitg ist des weiteren auch die Berufsunfähigkeitsversicherung, die eine monatliche Rente zahlt, wenn man aufgrund von Krankheit seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Hier sind Azubis im Vorteil, da sie die Gesundheitsprüfung i.d.R. ohne Probleme durchlaufen und die Versicherung zu günstigen Konditionen abschliessen können. Jedoch werden Berufsunfähigkeitsversicherungen nur max. bis zur Höhe des aktuellen Einkommens angeboten, weshalb es wichtig ist, einen Vertrag mit Nachversicherungsmöglichkeit zu wählen, womit die zu Beginn eher niedirge Rente ohne erneute Prüfung später erhöht werden kann. Im Vertrag sollte keiner "Verweisuung" auftreten, da der Versicherer dann im Krankheitsfall den Versicherungsnehmer auf andere Berufe oder zumutbare Tätigkeiten verweisen kann.

Beim Abschluss einer Riester-Rente wird einmalig ein "Berufseinsteigerbonus" gewährt, sollte das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. Dies soll als Sparanreiz für junge Menschen dienen. Beim Antrag auf die reguläre Zulage wird ein Aufschlag in Höhe von 200 € gewährt und muss nicht extra beantragt werden. Er wird dann im Folgejahr zusammen mit der Grundzulage an den Riestervertrag des Sparers überwiesen.



Was Azubis in der Regel nicht brauchen

Nur selten sinnvoll sind Unfall-, Hausrats- und Rechtsschutzversicherungen. Über eine Hausratsversicherung kann man nachdenken, wenn man in die eigenen vier Wände zieht, wobei man sich gründlich überlegen sollte, wie viel der eigene Besitz wert ist und ob es überhaupt Sinn macht. Eine Unfallversicherung wäre z.B. nur beim Ausüben gefährlicher Sportarten sinnvoll. Auf dem Arbeitsweg ist man durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Eine Rechtsschutzversicherung ist nicht nötig, da das Risiko eines Rechtsstreites für Azubis sehr gering ist.

Da Azubis wenig Geld verdienen ist es ratsam, sich nur gegen solche Gefahren abzusichern, die existenzbedrohend sein könnten. Zudem sollte man vor dem Abschliessen einer Versicherung immer verschiedene Angebote einholen und vergleichen, da man nur dann das Beste für sein Geld bekommt, wenn man sich umfassend informiert. Denn die Preisunterschiede der Versicherer sind oft erheblich.